Kann ich meine Feige essen? Auf dem Etikett steht…

Zierpflanzen dürfen mit anderen Mitteln als Lebensmittel behandelt werden. Sie können daher schädliche Stoffe in einem Umfang enthalten, der über den festgesetzten Werten der Rückstandshöchstmengenverordnung, der EU-Kontaminierungsverordnung oder dem Lebensmittelgesetzbuch für Lebensmittel liegen. Diese Stoffe werden nicht unbedingt während der Weiterkultur abgebaut.
Neben den Feigen sind Kräuter wie Lavendel oder Rosmarin oder Zitrusfrüchte das typische Beispiel. Der Hinweis „Nicht zum Verzehr geeignet“ ist für den Vermarkter eine Absicherung. Hat keine Rückstandsbeprobung stattgefunden, kann er nicht sicher sein, ob das Produkt Stoffe enthält, die über den vorgeschriebenen Höchstmengen liegen. Dies gilt vor allem für solche Pflanzen, die nicht in der EU erzeugt wurden.