Kann ich Stecklinge aus dem Ausland mitbringen oder im…

Das kommt ganz darauf an, aus welchen Ländern die Stecklinge kommen:

Einfuhr bzw. Post aus europäischen Nicht-EU-Staaten und dem angrenzenden Mittelmeerraum

Die Einfuhr von bis zu 50 Schnittblumen und bis zu 3 Kilogramm Früchten je Person mit Ursprung in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum ist ohne Pflanzengesundheitszeugnis zulässig, soweit diese für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sind und sich keinerlei Einfuhrverbote aus der Pflanzenbeschauverordnung ergeben.

Einfuhr bzw. Post aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien

Bei der Einfuhr aus diesen Ländern ist für mitgeführte Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenerzeugnisse stets ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslands erforderlich.
Dabei ist es unerheblich ob die Pflanzen Wurzeln und Erde haben oder ob es nur Stecklinge sind. Selbst Holz-Erzeugnisse wie z.B. Kisten oder Paletten benötigen ein Zertifikat.

(Quelle: www.zoll.de )

Weitere Hinweise findet ihr
– auf der Webseite vom Zoll 
– auf der Webseite des Justus Kühn-Institut